Ziel der Beratung durch das FBZ ist die bestmögliche Förderung der Schüler*innen.
Auf der Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit aller am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten kann durch angemessene Vorkehrungen ein potenzieller Förderbedarf präventiv vermindert und zudem die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die/der Schüler*in im schulischen Umfeld verbleiben kann (Steigerung der Inklusionsrate und Vermeidung von Drop-Out).
Prävention und Nachhaltigkeit sind die grundlegenden Intentionen der Beratung.
Um dieses Ziel zu erreichen, erfüllen die Berater*innen im Rahmen des Beratungsprozesses sowie darüber hinaus vielfältige Aufgaben:
- aufsuchende, telefonische und digitale Beratung bei
- Lernschwierigkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Sprachlichen Problemen
- Motorischen Auffälligkeiten
- Eingliederung in Schule nach Schulabsentismus
- Nachteilsausgleich
- Förderung/Differenzierung
- Wahrnehmungsauffälligkeiten
- Konzentrationsschwierigkeiten (z.B. AD(H)S)
- …
- Hospitationen
- Lernstandsanalysen
- Hilfen bei der Erstellung von Förderplänen
- Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen
- Schullaufbahnberatung
- Begleitung des Kindes in Übergangsphasen seiner Schullaufbahn
- ggf. Hinweis auf sonderpädagogischen Förderbedarf
- Organisation und Leitung von „Runden Tischen“
- Vorbereitung von SE-Gutachten
- Konzeptionelles Arbeiten (Beratungskonzepte, Erstellen von Portfolios…)
- Netzwerkarbeit (schulpsych. Dienst, KJP, Berufsberatung, Jugendhilfe …)
- Dokumenation von Absprachen während des Beratungsprozesses
- Verfassen von Abschlussberichten
- Protokolle bei „Runden Tischen“
- …